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Sonderpädagogische Bildung / Inklusion

Wichtiger Hinweis

Neue Terminfrist für den Antrag auf Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädogisches Bildungsangebot ist der 01.12.

Sonderpädagogische Bildung umfasst frühkindliche und schulische Bildung und sonderpädagogische Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischem Beratungs- und  Unterstützungsbedarf.

Sonderpädagogik zeichnet aus, dass sie für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Voraussetzungen schafft, fachliche und überfachliche Kompetenzen zu erweitern, um sie in ihrer gesamtpersönlichen Entwicklung beim Erreichen des für sie bestmöglichen Bildungsziels zu unterstützen.

Sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und sonderpädagogische Bildungsangebote basieren auf einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB), um den Voraussetzungen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen gerecht zu werden.

Sonderpädagogische Diagnostik hilft herauszufinden, welchen Beitrag die schulische Bildung für ein höheres Maß an Aktivität und Teilhabe leisten kann und muss. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die an der frühkindlichen und schulischen Bildung und Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen beteiligten Personen gemeinsam mit den Eltern den für das Kind besten Bildungsweg suchen.

Es gibt sonderpädagogische Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und allgemeinen Schulen oder sonderpädagogische Bildung in Schulkindergärten, allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

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