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Eingliederungsmanagement BEM

Information zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Das "Betriebliche Eingliederungsmanagement " beschreibt das verbindlich vorgeschriebene Vorgehen für den Fall, dass Lehrkräfte langfristig erkrankt sind.

Bitte helfen Sie mit, dass es nun auch in der Praxis mit Leben gefüllt wird. Es bietet allen Beteiligten die Chance auf ein klar strukturiertes und standardisiertes Vorgehen.

Ziel

Seit dem Jahr 2005 ist im Sozialgesetzbuch IX ( SGB IX) das "Betriebliche Eingliederungsmanagement " ( BEM ) verankert. Es hat zum Ziel

  • Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig zu beenden,
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und

den Arbeitsplatz zu erhalten bzw . Dienstunfähigkeit zu vermeiden und begrenzte Dienstfähigkeit ( Teildienstfähigkeit ) abzuwenden.

Maßnahmen

Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen von Lehrkräften frühzeitig wahrgenommen und präventive oder rehabilitierende Maßnahmen eingeleitet werden.

Das BEM ist also ein Prozess, der eine

  • umfassende Information der langfristig erkrankten Lehrkraft sowie eine
  • systematische Klärung der Handlungsmöglichkeiten aller Beteiligter in Gesprächen mit der Lehrkraft

gewährleisten soll.

Verpflichtung

Zu diesem Angebot ist der Arbeitgeber nach § 84 SGB IX verpflichtet, sofern die Lehrkraft innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt ist.
Am Beginn des BEM steht der Versand eines Infopaketes (mit umfangreichem Informationsmaterial, u.a. zu BEM) an die erkrankte Lehrkraft. Die Personalvertretung und bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung werden möglichst frühzeitig informiert!
Die Lehrkraft, die ein BEM angeboten bekommt, kann Kontakt zum Schulamt/zur Schulleitung und/oder zum Örtlichen Personalrat/zur Örtlichen Vertrauensperson der Schwerbehinderten aufnehmen und sich beraten lassen. Sie ist aber nicht verpflichtet, das BEM-Angebot anzunehmen und am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist als eine Ergänzung zu bestehenden Regelungen in Beamtengesetzen und im Arbeits- und Tarifvertragsrecht zu sehen. Es gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Ablauf

Zum Ablauf des BEM-Verfahrens hat das Kultusministerium zusammen mit den Hauptvertrauenspersonen für die schwerbehinderten Lehrkräfte sowie in Abstimmung mit den Hauptpersonalräten Unterlagen herausgegeben, die im Intranet oder auf der Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in Baden-Württemberg verfügbar sind. Sie finden dort zum Beispiel ein Ablaufschema mit den einzelnen Schritten, die im Rahmen des BEM einzuhalten sind, die erforderlichen Formulare wie auch das erwähnte Informationspaket, das an die schwerbehinderte Lehrkraft übersandt wird.

Zuständigkeit

Zuständig für die ersten Schritte im  BEM  ist

  • im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal -, Real und Gemeinschafts - und Sonderschulen das Staatliche Schulamt .
  • bei den Gymnasien und Beruflichen Schulen sowie den Heimsonderschulen die Schulleitung.

Dokumente und Vorlagen

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