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Erste-Hilfe an Schulen und Schulkindergärten

Anforderung von Gutscheinen für die Ersthelfenden

ÄNDERUNG AB 01. MÄRZ 2023:

  • Kostenübernahme erfolgt über Abrechnungsformulare (Teilnahmelisten)
  • bereits ausgegebene Gutscheine sind noch gültig bis Ende 2023 (eine Rückgabe der Gutscheine an die UKBW ist nicht erforderlich)
  • Abrechnungsformular auf der Homepage der UKBW abrufbar.
  • Die Teilnehmenden unterzeichen das Abrechnungsformular im Rahmen der Kursteilnahme.
  • Abrechnungsformular muss im Original an die Ausbildungsstelle (DRK, Malteser usw.) geschickt werden


Mindestausbildungsquote:

  • mindestens 5% der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen müssen zu Ersthelfenden ausgebildet werden
  • UKBW übernimmt auch Kosten über die Mindestquote von 5% hinaus.

Ausbildung gesamtes Kollegium:

  • Voraussetzung: Kurs wird bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert
  • bei Interesse des ganzen Kollegiums:
    • muss der Lehrgang an der Schule angeboten werden
    • eine Zusammenlegung benachbarter Schulen ebenfalls möglich

Die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in diesem Rahmen ist nicht möglich!

Ausgewählte Elemente der Ersten Hilfe im Sportunterricht:
Hierbei handelt es sich um ein vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) konzeptioniertes Fortbildungsangebot. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das ZSL, Außenstelle Ludwigsburg.