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Erste-Hilfe an Schulen und Schulkindergärten
Anforderung von Gutscheinen für die Ersthelfenden
ÄNDERUNG AB 01. MÄRZ 2023:
- Kostenübernahme erfolgt über Abrechnungsformulare (Teilnahmelisten)
- bereits ausgegebene Gutscheine sind noch gültig bis Ende 2023 (eine Rückgabe der Gutscheine an die UKBW ist
nicht erforderlich)
- Abrechnungsformular auf der Homepage der UKBW abrufbar.
- Die Teilnehmenden unterzeichen das Abrechnungsformular im Rahmen der Kursteilnahme.
- Abrechnungsformular muss im Original an die Ausbildungsstelle (DRK, Malteser usw.) geschickt werden
Mindestausbildungsquote:
- mindestens 5% der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen müssen zu Ersthelfenden ausgebildet werden
- UKBW übernimmt auch Kosten über die Mindestquote von 5% hinaus.
Ausbildung gesamtes Kollegium:
- Voraussetzung: Kurs wird bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert
- bei Interesse des ganzen Kollegiums:
- muss der Lehrgang an der Schule angeboten werden
- eine Zusammenlegung benachbarter Schulen ebenfalls möglich
Die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in diesem Rahmen ist nicht
möglich!
Ausgewählte Elemente der Ersten Hilfe im
Sportunterricht:
Hierbei handelt es sich um ein vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) konzeptioniertes Fortbildungsangebot. Bei
Interesse wenden Sie sich bitte an das ZSL, Außenstelle Ludwigsburg.