Allgemeine Information
Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.
Ansprechpartner
Annette Funke
Schulaufsicht
annette.funke@ssa-kn.kv.bwl.de
Annika Leitz
Schulaufsicht
annika.leitz@ssa-kn.kv.bwl.de
Zusammen mit den Eltern tragen Tageseinrichtung und Schule gemeinsam die Verantwortung, beim Übergang von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule für die Kinder eine weitest gehende Kontinuität ihrer Entwicklungs- und Lernprozesse zu
gewährleisten. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen. Der Bildungsplan der Grundschule knüpft an die Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplanes an. Die
gemeinsamen pädagogischen Grundlagen, die in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit
und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger Beziehungen liegen, sind wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklungs-
und Bildungskontinuität. Um diese zu garantieren, ist die konzeptionelle Abstimmung zwischen pädagogischen Fachkräften in
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen unverzichtbar.
Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule für jedes Kind gelingt. Dazu gehört es,
- den individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf des Kindes,
- pädagogische Konzepte, Methoden und Arbeitsweisen der Tageseinrichtungen und der Schule,
- Wünsche und Erwartungen der Eltern im Hinblick auf das Kind,
- mögliche schulische Lernorte im Grund- und Sonderschulbereich und deren Fördermöglichkeiten
zu kennen und zu berücksichtigen.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Felder der Zusammenarbeit, z. B.
- Austausch in Arbeitsgemeinschaften zu den pädagogischen Grundlagen der Arbeit in Tageseinrichtungen und Schulen
- Beobachtung von Kindern hinsichtlich ihrer Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, pädagogischen Maßnahmen und Hilfen, ggf. unter Einbeziehung anderer Fachstellen
- Beratung mit Eltern
Die Kooperation wird inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften erstellt wird. Die Schulleitung trägt Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite. Die Eltern sind über die Ziele, Inhalte und Maßnahmen der Kooperation zu informieren. Sofern sich die Kooperation auf einzelne Kinder bezieht, ist dazu eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Diese gilt auch für die Beteiligung anderer schulischer und außerschulischer Dienste und Institutionen (z..B. Frühförderung).
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung mit Grundschulen im Rahmen der Kooperation mit den Tageseinrichtungen, vor allem im Hinblick auf:
Klärung der besonderen Zielsetzungen für die Kooperation, - Entwicklung und Vertiefung der Kooperationsvorhaben, für deren Verwirklichung Tageseinrichtung und Grundschule verantwortlich sind (z. B. flexible Einschulung, Förderbedarf für Kinder mit Behinderungen und zu erwartenden Lernproblemen und für hochbegabte Kinder, Sprachförderung, Zusammenarbeit mit Eltern, Formen der Zusammenarbeit, gemeinsame Projekte mit Kindern, Beteiligung von schulischen und außerschulischen Beratungsdiensten),
- Entwicklung geeigneter Handlungsformen
- Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte an Grundschulen und für die in Grundschulförderklassen Tätigen.
- Kooperation mit den von den kommunalen, kirchlichen und freien Trägern bestellten sowie mit den für die Jugendämter tätigen Fachberaterinnen/Fachberatern. (Sie dient insbesondere der gegenseitigen Unterrichtung und Beratung und der gemeinsamen Planung von Fortbildungsveranstaltungen.
- Mitarbeit in regionalen Arbeitskreisen mit Institutionen bzw. Personen, die an der Kooperation Tageseinrichtung – Schule und der Förderortklärung für Kinder beteiligt sind.
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kindertageseinrichtung - Grundschulen) vom 15. Juli 2019
www.kindergarten-bw.de
hier KOOPERATION KIGA – SCHULE
www.kultusportal-bw.de
hier SCHULE in BADEN-WÜRTTEMBERG, Grundschule, Kooperationen
- staatliche Einrichtung an einer Grundschule
- Art „Brücke“ bzw. „Bindeglied“ zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule
- Förderort für Kinder mit Entwicklungsbedarf in verschiedenen Bereichen
- schulpflichtige, jedoch vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen
- durch gezielte Förderung und freiem Spiel diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so zu fördern, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich ist
- dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe Gleichaltriger kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu
- die Lerninhalte des Anfangsunterricht der Grundschule vorwegzunehmen gehört nicht zu den Aufgaben der Grundschulförderklasse
- schulpflichtige, jedoch vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
- Kinder, bei denen zu erwarten ist, dass sie innerhalb eines Jahres die Grundschulfähigkeit erlangen und dann in die erste Klasse eingeschult werden können
- Kinder, die innerhalb des ersten Schulhalbjahres ausgeschult werden
- Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der Besuch der Sonderschule oder eine inklusive Beschulung geeignet erscheint, werden nicht aufgenommen
- Kinder, die Defizite ausschließlich im Beherrschen der deutschen Sprache haben, werden nicht aufgenommen
- Schulleitung der zuständigen Grundschule entscheidet über Zurückstellung
- Entscheidung über Zurückstellung erfolgt nach Absprache mit Eltern sowie nach Beratung mit Erziehern, Gesundheitsamt und Kooperationslehrkraft der Schule
- allgemeine Entwicklungsverzögerung
- geringe Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit
- fein- und grobmotorischer Förderbedarf
- Defizite in der sprachlichen Entwicklung
Eltern und/ oder Schule
- emotionale Fähigkeiten, z. B. Selbstbewusstsein, Stabilität
- soziale Fähigkeiten, z. B. Zusammenleben in der Gruppe, Einübung/Einhaltung von Regeln
- motorische Fähigkeiten, z. B. Gleichgewicht, Körperkoordination, Stifthaltung, Geschicklichkeit
- kognitive Fähigkeiten, z. B. Merk- und Denkfähigkeit
- sprachliche Fähigkeiten, z. B. Wortschatz, Reime, Laute, Silben, Hören-Zuhören-Erzählen
- Musikalität, z. B. Rhythmus, Singen
- Konzentration, Ausdauer und Selbstständigkeit
- Mengen, Zahlen, Formen, z. B. Erfassen, Unterscheiden, Benennen
- Wahrnehmungsförderung, z. B. Sehen, Hören, Fühlen
- Kreativität, z. B. Basteln, Malen, Gestalten, Werken
- Aufbau einer für die Schule notwendigen Arbeitshaltung und Lernmotivation
- selbstständiges Arbeiten, Üben und Spielen
- ganzheitlich, spielerisch (frei und gelenkt) und durch gezielte Förderung
- individuell nach einem für jedes Kind erstellten Förder- und Wochenplans
- Lehrkräfte der Schulen arbeiten stundenweise in der Klasse mit
- Verzahnung/ Kooperation vor allem mit der ersten Klasse aber auch anderen Klassenstufen der Schule
- Teilnahme an schulische Projekten
- enge Zusammenarbeit mit Eltern: (Themen-) Elternabende, Elterngespräche
- weitere Zusammenarbeit - je nach Bedarf - mit: Kinderärzten, Gesundheitsamt, Beratungslehrern, Logopäden, Ergotherapeuten, Frühförderstelle u.a.
- Klasse mit ca. 15 Kindern (altersgleiche Gruppen)
- Leitung einer Grundschulförderklasse durch eine Erzieherin/ einen Erzieher
- Besuch ist kostenlos
- Anmeldung erfolgt über die Schulanmeldung der zuständige Grundschule ihres Wohnortes (Eine direkte Anmeldung ist nicht möglich!)
- Anbindung an Schulferien der Schulen
- es gibt gemeinsame Förder- und Betreuungszeiten sowie Einzel- und Kleingruppenförderung
- Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind an der für sie zuständigen Schule an.
- Im Zusammenhang mit der Schulanmeldung kann von den Eltern ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt werden. (Es ist davon auszugehen, dass vorher im Kindergarten wie auch in der Kooperation mit der zuständigen Grundschule diesbezüglich Beratungsgespräche stattgefunden haben.)
- Die Grundschule meldet ihre zurückgestellten Kinder, die die Grundschulförderklasse besuchen sollen, der zuständigen „Schule mit Grundschulförderklasse“ (s. Standorte).
- Die Schulleitung der „Grundschule mit Grundschulförderklasse“ entscheidet nach Prüfung der Unterlagen über die Aufnahme der angemeldeten Kinder. Kriterien für die Aufnahme der Kinder sind die Aufnahmekapazität und der beschriebene Förderbedarf des Kindes.
- Die Eltern erhalten von der „Schule mit Grundschulförderklasse“ eine Benachrichtigung bezüglich der Aufnahme. (Da doch immer wieder Nachfragen und weitere Abklärungen notwendig sind, kann das Aufnahmeprozedere sich von Pfingsten bis kurz vor den Sommerferien hinziehen.)
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk.
Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers. Wenn in diesem Gebiet mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.
Der Schulpflichtige hat die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt. Dies gilt nicht für Schulpflichtige, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen. Die Schulaufsichtsbehörde kann aus Gründen einer im öffentlichen Interesse liegenden Verbesserung der Schulverhältnisse nach Anhörung der beteiligten Schulträger zur Bildung annähernd gleich großer Klassen oder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität einer Schule oder in sonstigen Fällen, wenn Gründe vorliegen, Abweichungen zulassen oder anordnen.
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in eine Schule in einem anderen Schulbezirk schicken wollen, stellen einen Antrag auf
Schulbezirksänderung mit Angabe der Gründe bei der für sie zuständigen Schule.
Diese Schule legt dann den Antrag unter Einbeziehung einer Stellungnahme der aufnehmenden Schule der Schulaufsichtsbehörde zur
Entscheidung vor.
Die Vergleichsarbeiten VERA 3 sind schriftliche Arbeiten in Form von Tests, die den Kompetenzstand von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 3 untersuchen.
Im Rahmen von VERA 3 werden einzelne ausgewählte Kompetenzbereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik überprüft. Die Ergebnisrückmeldungen liefern Erkenntnisse über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt. Ferner dienen sie dazu, auf der Grundlage von Daten den Unterricht zu reflektieren und die kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung zu verstärken.
Die Arbeiten werden länderübergreifend vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin entwickelt.
VERA ist das einzige explizit standardbezogene Verfahren, das bundesweit eingesetzt wird, um insbesondere den einzelnen Schulen eine abgesicherte datengestützte Standortbestimmung zu ermöglichen und daraus einen Handlungsbedarf abzuleiten.
Die Vergleichsarbeiten VERA 3 werden an den vom Kultusministerium festgelegten Terminen geschrieben.
Die Vergleichsarbeiten stellen ein verpflichtendes Instrument der Selbstevaluation dar und sind ein Element der Qualitäts- und Schulentwicklung. Sie sind keine individualdiagnostischen Verfahren und ersetzen keine Klassenarbeiten.
VERA 3 wird nicht benotet.