Frühförderung
- ist ein Hilfsangebot für entwicklungsverzögerte, von Behinderung bedrohte und behinderte Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt sowie für deren Eltern und Bezugspersonen.
- hat zum Ziel, eine Entwicklungsstörung oder Behinderung zu vermeiden, zu mildern oder auszugleichen. Das Kind soll in seiner Entwicklung bestmöglich unterstützt und gefördert werden.
- unterliegt der Schweigepflicht und beruht auf Freiwilligkeit und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern.
Kontakt und Terminvereinbarungen bitte per E-Mail.
Kontakt und Terminvereinbarungen bitte per E-Mail.
- Allgemeiner Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung (sonderpädagogische Diagnostik, Beratung und Förderung für Kinder bis zum Schuleintritt) im Bereich des Staatlichen Schulamtes Konstanz.
- Interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation mit allen im Bereich der Frühförderung arbeitenden Stellen.
- Unterstützung der inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Frühförderung vor Ort im Sinne der Rahmenkonzeption Frühförderung (u.a. Unterstützung kooperativer Arbeitsmodelle.
- Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung und Schulkindergärten bezüglich fachlicher Fragen (z. B. bei Neueinstieg in das Arbeitsfeld, in besonders schwierigen Beratungsfällen, bei Beteiligung verschiedener Fachrichtungen, an Schnittstellen und Übergängen zur Frühförderung).
- Durchführung regelmäßiger Besprechungen mit den Leitungen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen und der Schulkindergärten.
- Unterstützung der Fortbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen und in den Schulkindergärten.
Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung
Die Sonderpädagogischen Beratungsstellen sind Bestandteil der Sonderschulen, arbeiten jedoch nicht schulbezogen und sind in einem sonderpädagogischen Verbund im Landkreis Konstanz und Landkreis Tuttlingen zusammengefasst. Das Angebot umfasst Diagnostik, Beratung und Förderung für Kinder, die in einem oder mehreren Bereichen ihrer Entwicklung auffällig oder beeinträchtigt sind.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen
- sind Sonderschullehrer und Fachlehrer, die schwerpunktmäßig in verschiedenen Fachrichtungen der Sonderpädagogik ausgebildet.
- sind.arbeiten ganzheitlich, kind- und familienorientiert und kooperieren bei Bedarf mit anderen Stellen.
- handeln ausschließlich im Auftrag und Einverständnis der Eltern und unterliegen der Schweigepflicht.
Alle Angebote der Sonderpädagogischen Beratungsstellen sind rezept- und kostenfrei. Die Eltern wenden sich direkt an eine der Einrichtungen. Diese sind miteinander vernetzt und haben den Auftrag, bei Bedarf weiter zu vermitteln.
Schulkindergärten
- sind sonderpädagogische Einrichtungen nach §20 des Schulgesetzes für Kinder mit (drohender) Behinderung. Sie sind keine Kindergärten im Sinne des Kindergartengesetzes.
- bieten sonderpädagogische Förderung in kleinen Gruppen durch sonder-pädagogisch qualifiziertes Personal für Kinder von 3 (bzw. 2) Jahren bis zum Schuleintritt an.
- unterstützen und begleiten Kinder mit Behinderung durch individuelle, behinderungsspezifische Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischen Eingliederungsmöglichkeiten, sozialer Teilhabe und Selbsttätigkeit zu erlangen.