Wichtiger Hinweis
Bis zum 1. März muss der Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingegangen sein!
Ein Schulabschluss bildet die unverzichtbare Grundlage für den Start in eine erfolgreiche Berufsausbildung. Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf Erlangung des Haupt- bzw. Werkrealschulschulabschlusses.
Die Werkrealschulfremdenprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer:
- Deutsch
- Mathe
- Englisch
- Wahlpflichtfach (AES oder Technik)
(Für die Schulfremdenprüfung im Fach Deutsch gilt die an der prüfenden Schule ausgewählte Ganzschrift)
Die mündliche Prüfung umfasst mindestens 4 Teilprüfungen:
- Kommunikationsprüfung in Englisch (nach der schriftlichen Prüfung)
- ein Fach aus dem naturwissenschaftlichen Bereich (Biologie, Chemie oder Physik)
- ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde)
- ein weiteres Fach aus schriftlichen Prüfung nach Wahl des Prüflings
- und auf Wunsch des Prüflings weitere schriftliche Prüfungsfächer
Weitere Informationen
Termine
Schriftliche Prüfungen:
Deutsch:
Haupttermin: Dienstag, 20. Mai 2025
Nachtermin: Montag, 23. Juni 2025
Mathematik:
Haupttermin: Montag, 26. Mai 2025
Nachtermin: Mittwoch, 25. Juni 2025
Englisch:
Haupttermin: Donnerstag, 22. Mai 2025
Nachtermin: Dienstag, 24. Juni 2025
Sonderfremdsprachen:
Die Prüfungen in den Sonderfremdsprachen werden seit dem Schuljahr 2019/20 in alleiniger Verantwortung der entsprechenden Konsulate
vorgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Präsentationsprüfung und Kommunikationsprüfung (Englisch):
Der Termin für die Präsentationsprüfung wird von der Schule festgelegt. Für die Schulfremden findet die Kommunikationsprüfung nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Mündliche Prüfung:
Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 07. Juli 2025 beginnen und am Montag, 14. Juli 2025
beendet sein. Die Schüler wählen eine mündliche Prüfung aus dem Bereich der Naturwissenschaften (Biologie,
Physik, Chemie) oder eine mündliche Prüfung aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie,
Gemeinschaftskunde).
Entlassung der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, 18. Juli 2025 entlassen.
Pflichtlektüre
2024/25
"Der große Sommer" von Ewald Arenz oder alternativ "Krummer Hund" von Juliane Pickel. Pflichtlektüre wird durch die Schule
festgelegt.
Schriftliche Prüfungen:
Deutsch:
Haupttermin: Dienstag, 20. Mai 2025
Nachtermin: Montag, 23. Juni 2025
Mathematik:
Haupttermin: Montag, 26. Mai 2025
Nachtermin: Mittwoch, 25. Juni 2025
Englisch:
Haupttermin: Donnerstag, 22. Mai 2025
Nachtermin: Dienstag, 24. Juni 2025
Wahlpflichtfach:
Haupttermin: Mittwoch, 28. Mai 2025
Nachtermin: Donnerstag, 26. Juni 2025
Kommunikationsprüfung:
Für die Schulfremden findet die Kommunikationsprüfung nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Mündliche Prüfung
Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 07. Juli 2025 beginnen und am Montag, 14. Juli 2025
beendet sein. Die Schüler wählen eine mündliche Prüfung aus dem Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie),
eine mündliche Prüfung aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde) und eine
mündliche Prüfung aus den schriftlichen Fächern (Deutsch, Mathematik, Wahlpflichtfach).
Entlassung der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, 18. Juli 2025 entlassen.
Pflichtlektüre
2024/25
"Der große Sommer" von Ewald Arenz oder alternativ "Krummer Hund" von Juliane Pickel. Pflichtlektüre wird durch die Schule
festgelegt.
Auf der Internetseite des Kultusministeriums finden Sie die für die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule/Werkrealschule die erforderlichen Vordrucke.
- Vordrucke Schulfremdenprüfung Hauptschule
- Vordrucke Schulfremdenprüfung Werkrealschule (diese Vordrucke werden gerade vom Kultusministerium überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung)
Zusätzlich muss noch die Erklärung zu Täuschungshandlungen unterschrieben werden!
Bitte schicken Sie alle ausgefüllten Vordrucke an das
Staatliche Schulamt Konstanz
Am Seerhein 6
78467 Konstanz