Schulfremdenprüfung
Mit der Schulfremdenprüfung lässt sich der Abschluss der Hauptschule, der Werkrealschule oder auch der Realschule nachholen.
Allgemeine Informationen zur Schulfremdenprüfung
- Jede Person, die keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
- Jede Person, die bisher noch keine entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Jede Person, die einmal erfolglos die entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Gymnasialschüler der Klasse 9 bzw. 10, wenn die Versetzung gefährdet ist und man im Fall der Nichtversetzung das Gymnasium verlassen müsste.
- Jede Person, die den Hauptschulabschluss ohne Englisch gemacht hat und nur im Fach Englisch geprüft werden möchte.
Jedes Jahr am 01. März ist Anmeldeschluss. Bis dann müssen alle Anmeldeunterlagen vollständig beim Staatlichen Schulamt Konstanz sein.
Die Anmeldung geht an das Staatliche Schulamt Konstanz. Informationen und Formulare kann man weiter unten herunterladen.
Bald nach dem Anmeldeschluss bekommt man Post vom Schulamt. Darin steht, an welcher Schule die Schulfremdenprüfung stattfindet.
- Die Vorbereitung erfolgt entweder selber zu Hause oder besser an vorbereitenden Institutionen (siehe Informationen).
- Im Internet gibt es ein Vorbereitungsheft zu Deutsch, Mathe, Englisch und auch anderen Fächern (z.B. Stark-Verlag und Hutt-Verlag). Fragen Sie auch bei den Prüfschulen nach Schulbüchern.
Im Schulamt beraten wir Sie gerne. Sie können uns per E-Mail an poststelle@ssa-kn.kv.bwl.de erreichen. Vor einem Besuch im Schulamt lassen Sie sich bitte einen Termin geben.
Extern: Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss (barrierefrei)
Extern: Schulfremdenprüfung Realschule: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Informations- und Anmeldeunterlagen
Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde
Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde
Realschulabschlussprüfung für Schulfremde
Allgemeine Hochschulreife für Schulfremde
Für die Meldung zur Schulfremdenprüfung Allgemeine Hochschulreife ist das Regierungspräsidium Stuttgart - Abteilung Schule und Bildung - zuständig. Bis zum 01. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr müssen die Unterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Schulfremdenprüfung Gymnasium: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg