Schulfremdenprüfung

Mit der Schulfremdenprüfung lässt sich der Abschluss der Hauptschule, der Werkrealschule oder auch der Realschule nachholen.

Allgemeine Informationen zur Schulfremdenprüfung

Informations- und Anmeldeunterlagen

Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde

Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde

Realschulabschlussprüfung für Schulfremde

Allgemeine Hochschulreife für Schulfremde

Für die Meldung zur Schulfremdenprüfung Allgemeine Hochschulreife ist das Regierungspräsidium Stuttgart - Abteilung Schule und Bildung - zuständig. Bis zum 01. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr müssen die Unterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Schulfremdenprüfung Gymnasium: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg