Wir sind für alle Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen im Einzugsgebiet des Staatlichen Schulamt Konstanz zuständig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie möchten sich von uns beraten lassen? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf den folgenden Seiten finden Sie:
- Informationen zu unserem Arbeitsfeld
- die Kontaktdaten aller Personalrät*innen
- Ihren Ansprechpartner während der Ferien, den sogenannten Feriendienst, den Sie in dringenden Fällen in Anspruch nehmen können
- Informationen zur Kooperationszeit
- Informationen zu MAU (Mehrarbeitsunterricht)
- das Merkblatt zum Thema „Mutterschutz, Elternzeit, krankes Kind“,...
Nehmen Sie am besten per E-Mail Kontakt zu uns auf, schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, dann
melden wir uns umgehend bei Ihnen.
Gerne stehen wir Ihnen nach Absprache auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Ihre
Eva-Marija Schuldt
Vorsitzende
Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen ein möglicher Ansprechpartner für Sie. Wir
beraten Sie und setzen uns aber auch gerne für Sie beim Schulamt oder Ihren Schulleitungen ein. Wir sind in ständigem Kontakt mit
den Stufenvertretungen beim Regierungspräsidium (BPR) und dem Kultusministerium (HPR).
Personalrätinnen und Personalräte unterliegen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) der Schweigepflicht. Informationen werden immer vertraulich behandelt. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin wird der Personalrat tätig. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, denn bei rechtzeitiger Beratung und Unterstützung können wir für die Betroffenen die bestmögliche Lösung erreichen.
- Teilzeit, Beurlaubung
- Versetzungen, Abordnungen
- Einsatz als Krankheitsvertretung (KV)
- Konflikten im beruflichen Umfeld
- Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Fragen zur Probezeit
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit (Merkblatt mit Informationen auf ÖPR-Homepage)
- Konferenzrechten
- Einstellung und Verbeamtung
- Fragen zur Arbeitszeit
- Fortbildungen
- Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit / Schwerbehindertenvertretung
- Diskriminierungsfragen
- individualrechtlichen Fragen
- Rechtschutzangelegenheiten
- Problemen mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden!
Im Zusammenhang mit der Anordnung von Mehrarbeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Teilzeitlehrkräfte bei dienstlich dringendem Bedarf auch mitten im Schuljahr aufstocken können, sofern Sie dazu bereit sind, keine KV-Lehrkräfte mehr zur Verfügung stehen und Sie dringend notwendigen Bedarf in Ihrer Schule haben. Hier muss beim Antrag, den die Lehrkraft über STEWI stellt, „dienstlicher Bedarf dringend notwendig“ angegeben werden. Es ist stets empfehlenswert, mitten im Schuljahr gestellte Anträge über den Personalrat begleiten zu lassen. Hierfür sollte uns der Belegausdruck bzw. besser der gestellte Antrag (PDF-Dokument nach der online Antragstellung) per E-Mail zugeschickt werden.
Für den Fall, dass Sie als Lehrkraft für das kommende Schuljahr einen Versetzungsantrag stellen möchten, haben wir Ihnen
einige hilfreiche Hinweise zusammengestellt:
Telefonische Erreichbarkeit immer dienstags (nicht in den Schulferien):