Rechenschwäche (Dyskalkulie) und Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) zählen zu den sogenannten schulischen Teilleistungsschwächen (Teilleistungsstörungen). Nicht das Lernen an sich ist beeinträchtigt, sondern das arithmetische Denken bzw. der Erwerb der Schriftsprache. Das allerdings ausgeprägt und nachhaltig..
Schülerinnen und Schüler, die unter solchen Beeiträchtigungen des Lernens leiden, bedürfen besonderer pädagogischer Unterstützung.
Näheres regelt die Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" in der
Fassung vom 22.08.2008:
Rechenschwäche, Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) im Landesrecht
Ansprechpartner
Dyskalkulie /Rechenschwäche
Heike Schwarzenberger
Lehrerin
Gemeinschaftsschule Eigeltingen
Schwarzenberger-Heike@schule-eigeltingen.de
Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)
Leider gibt es im Moment keine Kontaktperson für LRS. Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die zuständige Schulrätin.