Wichtiger Hinweis
Neue Terminfrist für den Antrag auf Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädogisches Bildungsangebot ist der 01.12.2022.
Sonderpädagogische Bildung umfasst frühkindliche und schulische Bildung und sonderpädagogische Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Sonderpädagogik zeichnet aus, dass sie für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Voraussetzungen schafft, fachliche und überfachliche Kompetenzen zu erweitern, um sie in ihrer gesamtpersönlichen Entwicklung beim Erreichen des für sie bestmöglichen Bildungsziels zu unterstützen.
Sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und sonderpädagogische Bildungsangebote basieren auf einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB), um den Voraussetzungen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen gerecht zu werden.
Sonderpädagogische Diagnostik hilft herauszufinden, welchen Beitrag die schulische Bildung für ein höheres Maß an Aktivität und Teilhabe leisten kann und muss. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die an der frühkindlichen und schulischen Bildung und Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen beteiligten Personen gemeinsam mit den Eltern den für das Kind besten Bildungsweg suchen.
Es gibt sonderpädagogische Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und allgemeinen Schulen oder sonderpädagogische Bildung in Schulkindergärten, allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Beratung, Diagnose und Unterricht sind die zentralen Aufgaben der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Diese führen je nach Förderschwerpunkt die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen.
Sie unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Schüler in längerer Krankenhausbehandlung und orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen sowie, entsprechend der Bildungsgänge, an den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne der allgemeinen Schulen.
Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung bieten eigenständige Schulabschlüsse an.
Die SBBZ stellen darüber hinaus Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen zur Verfügung. Zwischen den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und den allgemeinen Schulen gibt es ein breites Spektrum an Kooperationen. Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinen Schulen über Begegnungsmaßnahmen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bis hin zu Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes.
Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst werden. Wenn für eine Schülerin oder einen Schüler ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wird, werden Eltern und Kinder umfassend über die möglichen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren informiert.
Fällt die Wahl der Eltern auf ein Bildungsangebot an der allgemeinen Schule, führt das Staatliche Schulamt eine
Bildungswegekonferenz durch. Zur Vorbereitung werden mit Schulleitungen und Kostenträgern realisierbare, wohnortnahe, gruppenbezogen
Lösungen an geeigneten Inklusionsschulen zusammengestellt.
In der Bildungswegekonferenz erhalten die Eltern ein Angebot des Staatlichen Schulamts. Sie treffen Ihre Wahl. Das Staatliche Schulamt
versucht mit allen Beteiligten einen Konsens herbeizuführen.
Nach Abschluss der Bildungswegekonferenz erhalten die Eltern einen Bescheid, in dem der sonderpädagogische Bildungsanspruch
festgestellt und die Inklusionsschule zugewiesen wird.
MitarbeiterInnen Inklusion
Die MitarbeiterInnen Inklusion sind Lehrkräfte aus den allgemeinen Schulen oder aus sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Sie verfügen über eigene Erfahrungen in der Umsetzung inklusiver Bildungsangebote.
Aufgaben der MitarbeiterInnen Inklusion sind, das Staatliche Schulamt
- bei der Vorbereitung, der Planung und Umsetzung inklusiver Bildungsangebote zu unterstützen,
- Eltern, Lehrkräfte und weitere Beteiligten zu informieren und zu beraten,
- Bildungswegekonferenzen vorzubereiten und bei der Durchführung zu unterstützen,
- Die Umsetzung inklusiver Bildungsangebote im Rahmen von Angebotslandkarten zu dokumentieren,
- Arbeitsmaterialien herzustellen und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.
Johanna Gschwendtner
Kontaktzeiten (nicht in den Schulferien) im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Di 8:30 - 12:00 Uhr, Do 8:00 - 10:00 Uhr
Johanna.Gschwendtner@ssa-kn.kv.bwl.de
Verena Flick
Kontaktzeiten (nicht in den Schulferien) im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Mo 8:00 - 11:00 Uhr, Di 8:00 - 12:00 Uhr
Verena.Flick@ssa-kn.kv.bwl.de
Tanja Kuder
Kontaktzeiten (nicht in den Schulferien) im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Mo 10:00 - 15:00 Uhr, Di 9:00 - 16:00 Uhr
Martina Lünnemann
Kontaktzeiten (nicht in den Schulferien) im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Mi 8:00 - 14:00 Uhr, Do 10:30 - 14:00 Uhr
Martina.Luennemann@ssa-kn.kv.bwl.de
Yvonne Pfeifer
Kontaktzeiten (nicht in den Schulferien) im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Mo 8:30 - 12:00 Uhr, Di 10:30 - 13:00 Uhr, Mi 9:00 - 11:30 Uhr, Do 9:00 - 11:30 Uhr
Sabine Schaible-Rimpel
Kontaktzeiten (nicht in den Schulferien) im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Di 9:00 - 14:30 Uhr, Do 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner Staatliches Schulamt Konstanz
Sandra Fröhlich
Schulaufsicht
Sandra.Froehlich@ssa-kn.kv.bwl.de
Die Praxisbegleitung Inklusion ist ein Unterstützungsangebot für Schulen und Kolleginnen und Kollegen, die inklusiv
unterrichten oder unterrichten wollen.
Im Staatlichen Schulamt können für Informationen und Fortbildungen Praxisbegleiter/innen (Praxisbegleiter/innen inklusiver
Bildungsangebote, PBI) abgerufen werden. Grundlage ist dabei zieldifferenter Unterricht im inklusiven Klassenverband. Darüber hinaus
kann an der Gebhardschule in Konstanz (Hospitationsschule) im inklusiven Unterricht hospitiert werden.
Arbeitsschwerpunkte:
- Beratende Besuche (auf Anfrage) in neu eingerichteten inklusiven Klassen
- Informationen rund um das Thema Inklusion
- Fortbildungsangebote
Ansprechpartner Staatliches Schulamt Konstanz
Fachbereich Sonderpädagogische Bildung:
Sandra Fröhlich
Schulaufsicht
Fachbereich Grundschule:
Annette Funke
Schulaufsicht
Fachbereich Sekundarstufe I:
Stephan Wohlgemuth
Schulaufsicht
Beratung und Unterstützung an allgemeinen Schulen
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler besondere Entwicklungsprobleme hat und diese Lernschwierigkeiten zur Folge haben, kann
ein sonderpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestehen.
Eltern oder die allgemeinen Schulen können dann den sonderpädagogischen Dienst eines sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentrums (SBBZ) bitten mitzuhelfen, um den schulischen Lernerfolg zu gewährleisten. Alle sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentren halten sonderpädagogische Dienste vor. Diese Dienste werden von den Staatlichen Schulämtern im
Zusammenwirken mit den jeweiligen Schulen eingerichtet und koordiniert.
Zu ihren Aufgaben gehört es:
- die beteiligten Lehrkräfte und Eltern zu beraten;
- den Bedarf sonderpädagogischer Leistungen im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreterinnen und Vertreter weiterer Fachdisziplinen einbezogen werden, zu klären;
- sich an der Teilhabeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Kosten- und Leistenträgern zu beteiligen;
- die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und bei der Entwicklung einzelfallbezogener und einzelfallübergreifender Förderkonzepte zu unterstützen.
Die Arbeit der sonderpädagogischen Dienste kann dann erfolgreich sein, wenn die Zusammenarbeit in einer offenen und
vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet und wenn sie rechtzeitig nachgefragt wird.
Neben den sonderpädagogischen Diensten stehen regionale Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung
von jungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie die Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern
zur Verfügung. Darüber hinaus können die Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Hilfe durch
behinderungsspezifische Medien- und Beratungszentren erhalten.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen, können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten: Weiter zum für Sie zuständigen sonderpädagogischen Dienst !
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützen Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen im Rahmen der sonderpädagogischen Frühförderung. Ziel der Frühförderung ist, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen früh zu erkennen und das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung so zu unterstützen und zu fördern, dass ein Höchstmaß an Gesunderhaltung, Aktivität und Teilhabe erreicht wird, um ein möglichst selbstständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Für die Teilhabe am Arbeitsleben junger Menschen mit einer Behinderung ist der Übergang in die Arbeitswelt besonders bedeutsam. Sonderpädagogische Lehrkräfte bemühen sich deshalb intensiv um den Aufbau eines Netzwerkes mit Einrichtungen und Diensten im Umfeld von Schulen. Beispielhaft wird hier auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, mit allgemeinen und beruflichen Schulen sowie mit der Berufsberatung für junge Menschen mit Behinderung hingewiesen. Gemeinsam sucht man einen günstigen Einstieg in die Phase der beruflichen Bildung.
Vergleichbar gilt das auch für die Zusammenarbeit mit Industrie und Handwerk, den örtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Jugendberufshilfe und der Agentur für Arbeit, den ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe, Kinder- und Fachärztinnen und -ärzten sowie mit dem Integrationsfachdienst oder den Werkstätten für behinderte Menschen.
Mit der Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) und der Kooperativen Bildung und Vorbereitung (KOBV) sowie mit den Kooperationsklassen mit den beruflichen Schulen gibt es im Bildungssystem verschiedene qualitätsvolle Angebote, deren Ziel eine Ausbildung im dualen System der Berufsbildung beziehungsweise eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist.
Die Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) beim Staatl. Schulamt Konstanz bietet Unterstützung in Form von Beratung, Information, Vermittlung und Vernetzung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
- Bildungsplan Lernen
- Bildungsplan Hören
- Bildungsplan körperliche und motorische Entwicklung
- Bildungsplan geistige Entwicklung
- Bildungsplan Sehen
- Bildungsplan Sprache
- Bildungsplan soziale und emotionale Entwicklung
- Bildungsplan Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
- Bildungsplan SBBZ Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (PDF)
- Bildungsplan SBBZ Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (PDF)