Elterninformation zum Antrag auf Schulbezirkswechsel
Antrag stellen
Geben Sie den Antrag in Papierform mit allen notwendigen Unterlagen im Original an der Wohnortschule ab. Der Antrag wird bei Schulanfängern mit der Schulanmeldung abgegeben. Ein Nachreichen der Unterlagen innerhalb einer Schulwoche ist möglich.
Welche Nachweise müssen vorgelegt werden:
- Antrag Schulbezirkswechsel
- aktuelle Arbeitgeberbescheinigung beider Elternteile, auch bei getrennt lebenden Eltern (inkl. Arbeitszeiten (Wochentage, Anfang/Ende), Datum, Stempel, Unterschrift)
- ggf. Bescheinigung Sorgerecht
- ggf. Formular
„Betreuungsnachweis“
(Anmerkung: Betreuung durch Betreuungsperson schließt die zeitgleiche Betreuung in der Kernzeit/Schulkindbetreuung aus) - ggf. weitere Dokumente, die Ihren Antrag bestätigen, wie z.B: Miet-/Kaufvertrag, Hortplatzbestätigung, o.ä.
(Anmerkung: eine Vormerkung ist nicht ausreichend)
Prüfung auf Vollständigkeit
Über Ihren Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Darum prüft Ihre zuständige Schulleitung vorab, ob alle Nachweise vorliegen. Falls Nachweise fehlen, fordert die Schulleitung diese von Ihnen an. Sollte die Grundlage für einen Schulbezirkswechselantrag fehlen, kann die Schulleitung Ihren Antrag auch direkt ablehnen.
Abgabe Stellungnahme der beteiligten Schulen
Die beteiligten Schulleitungen (Wohnortschule & gewünschte Schule) geben eine Stellungnahme (bei Schulanfängern: Termin im März) zu Ihrem Antrag ab.
Entscheidung
Wenn vor Ort eine geschäftsführende Schulleitung eingesetzt ist, entscheidet diese über den Antrag. Gibt es keine
geschäftsführende Schulleitung entscheidet das Staatliche Schulamt über den Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag
teilt Ihnen das Staatliche Schulamt Konstanz in einem Bescheid mit. Auch die beteiligten Schulen werden über diese Entscheidung
informiert.